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07.01.2010 -  „Dieser Weg wird kein leichter sein“  
 „Dieser Weg wird kein leichter sein“
Lage (wi). Kann eine Kommune keinen ausgeglichenen Haushalt erreichen, muss sie ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen. In diesem Haushaltssicherungskonzept werden zukünftige Finanzplanvorgaben bzw. Konsolidierungsbeiträge niedergelegt und der Zeitpunkt bestimmt, bis zu dem der Haushalt wieder ausgeglichen sein wird.
Der Haushaltsausgleich muss zum nächstmöglichen Zeitpunkt wiederhergestellt werden. Das Haushaltssicherungskonzept dient dem in der Gemeindeordnung NRW normierten Ziel, die künftige dauernde Leistungsfähigkeit der Kommune zu erreichen. Ein Haushaltssicherungskonzept bedarf der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht.
Vermutlich in der Ratssitzung am 21. Januar werden die Einbringung des Etats 2010 und die Vorstellung des Haushaltssicherungskonzepts durch Kämmerer Fritz-Willi Keuper erfolgen. Wie der Kämmerer unlängst vor dem Stadtrat ausführte, laufe alles darauf hinaus, dass der sogenannte „fiktive Haushaltsausgleich“ über die Inanspruchnahme der Ausgleichsrück­lage wahrscheinlich im Jahr 2010 nicht mehr herbeigeführt werden könne. Ein „erster Entwurf des Gesamtergebnisplans 2010“ (Gesamtergebnisplan = Haushaltsplan) weise einen Jahresfehlbetrag von gut 6,0 Mio. Euro aus, und das ohne eine Aktualisierung der Kreisumlage. Deren absehbare Anhebung sowie eine veränderte Belas­tungsverteilung infolge der unterschiedlichen Entwicklung der Steuerkraft der lippischen Kommunen werde auch die Stadt Lage „noch erheblich zusätzlich belasten“.

Ausgleichsrücklage
Als Teil des Eigenkapitals dient die Ausgleichsrücklage als eine Art „Puffer“. Zur Erklärung: Die Höhe der ursprünglichen Ausgleichs­rück­­lage (nach einer Neuberechnung: 11,78 Mio. Euro) beträgt ein Drittel der Höhe der durchschnittlichen jährlichen Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen der drei dem Eröffnungsbilanzstichtag (1. Januar 2007) vorangegangenen Haushaltsjahre. Die Rücklage kann nach einer Inanspruchnahme bzw. nach einem Verzehr durch Jahresverluste durch folgende Jahresüberschüsse wieder aufgefüllt werden, bis sie den in der ersten Eröffnungsbilanz angesetzten Betrag wieder erreicht. Eine darüber hinausgehende Zuführung ist nicht möglich. Aufgrund ihrer Funktion kommt der Ausgleichsrücklage eine besondere Bedeutung zu. Wenn sie aufgezehrt ist, muss in der Regel ein Haushaltssicherungskonzept aufgestellt werden.
Nach den Ausführungen Keupers dürfte von der ursprünglichen Ausgleichsrücklage (11,776 Mio. Euro) nach Berücksichtigung der nahezu feststehenden bzw. prog­nostizierten Jahresergebnisse 2007 bis 2009 Ende 2009 noch ein Restbetrag von ca. 4,4 Mio. Euro zur Verfügung stehen. Der Vergleich dieses Betrags der für den fiktiven Ausgleich eines Jahresfehlbetrags 2010 noch zur Verfügung stehenden Ausgleichsrücklage mit dem oben genannten Ergebnis (6 Mio. Euro-Fehlbetrag) führe zu der rechtlichen Schlussfolgerung, dass sich die Stadt der Verpflichtung, mit dem Haushaltsplan 2010 gleichzeitig ein Haushaltssicherungskonzept im Sinne der Gemeindeordnung NRW aufstellen zu müssen, wohl nicht entziehen könne.
Ein in der kommunalaufsichtlichen Wahrnehmung genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept werde den Haushaltsausgleich im Jahr 2014, spä­tes­tens 2015 wieder herbeiführen müssen. Keuper: „Das wird eine große gemeinsame Anstrengung von Verwaltung und Politik erfordern.“
Da sei es auch kein Trost, wenn aus den Nachbarstädten gleich schlechte Nachrichten kämen, in denen auch der Begriff „Nothaushalt“ nicht als Fremdwort behandelt werde. Der Weg zu einem genehmigungsfähigen Haushaltssicherungskonzept könne „steinig und lang“ sein.

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