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28.01.2010 -  Arbeitskreis zur Elternbefragung beschlossen  
 Arbeitskreis zur Elternbefragung beschlossen
Lage (wi). Der Schulausschuss des Rates beschloss auf seiner jüngsten Sitzung am Mittwoch, 20. Januar, Einberufung und Zusammensetzung eines Arbeitskreises, der bis zur nächsten Schulausschusssitzung am 25. Februar Fragen formulieren soll, um den Elternwillen hinsichtlich der eventuellen Gründung einer Gesamtschule zu ermitteln. Der Arbeitskreis wird sich zusammensetzen aus Vertretern der Stadtverwaltung, aller Fraktionen und aller Lagenser Schulleitungen, insofern diese an einer Mitarbeit im Arbeitskreis interessiert sind. Außerdem darf Andrea Neumann als Vertreterin einer Initiative zur Gründung einer Gesamtschule in Lage im Arbeitskreis mitwirken.
Eingangs der Diskussion um die Arbeitskreisgründung hatte Fachbereichsleiter Klaus Landrock den Ausschussmitgliedern sowie den sehr zahlreichen Zuhörern glaubwürdig erklärt, dass es „in keinster Weise der Fall ist, dass die Verwaltung eine Gesamtschule behindern will.“ Die Berichterstattung eines Presseorgans habe diesen Eindruck im Vorfeld der Schulausschusssitzung erweckt (der Postillon berichtete über die gemeinte Berichterstattung).
Landrock erläuterte, dass den jetzigen Ausschuss­unterlagen zwei Seiten aus dem in der Ratssitzung vom 20. 9. 2007 verabschiedeten Schulentwicklungsplan beigefügt worden waren. Aus dem Schulentwicklungsplan seien Zitate entnommen und ihm (Landrock) in Zeitungsberichten als vermeintlich aktuelle Äußerungen der Stadtverwaltung zur Gesamtschuldiskussion in den Mund gelegt worden. Das wiederum habe den Vorsitzenden der SPD-Fraktion, Hans Hofste, zu einer Presseerklärung und zu einem an den Bürgermeister gerichteten Aufruf veranlasst, dass die Verwaltung offensichtlich eine Gesamtschule behindern wolle. Hofs­te hatte u.a. formuliert: „Umso mehr bin ich als Fraktionsvorsitzender irritiert und auch verärgert, dass die Verwaltung in dieser Phase der Meinungsfindung in der Presse die Frage stellt, ob es überhaupt Sinn macht, über die Errichtung einer Gesamtschule in Lage nachzudenken. Sie versucht damit, bereits vor einer Befragung der Eltern die Dis­kussion in eine bestimmte Richtung zu beein
flussen.“
„Zitatenpickerei“
Landrock bekräftigte, dass die Verwaltung keinen Beeinflussungsversuch unternommen habe, und sagte wörtlich: „Durch die Zitatenpickerei ist ein falscher Zungenschlag in die Diskussion gekommen“, womit Landrock auf der Ausschusssitzung die Folgen beschrieb der - so der Postillon vor einer Woche - „seltsamen Zitierweise“.
Nach diesen Ausführungen referierte Klaus Landrock eine am Sitzungstag bei ihm eingegangene fachliche Einschätzung der Bezirksregierung hinsichtlich des Verfahrens zur Errichtung einer Gesamtschule. Nach den Worten des Fachgruppenleiters habe die Bezirksregierung darauf hingewiesen, dass eine wesentliche Voraussetzung für die Gründung einer Gesamtschule die erkennbare Bereitschaft von Eltern sei, ihr Kind dort auch anzumelden. Als Mindestgröße seien 112 Schülerinnen und Schüler in den fünften Klassen (vier Parallelklassen) vorgesehen, und zwar gesichert jeweils über die Dauer von fünf einander folgenden Schuljahren.

„Leistungsheterogenität“
Von den Schülerinnen und Schülern müsse ein Drittel nach der Grundschule zumindest eine eingeschränkte Empfehlung für das Gymnasium erhalten haben, um die „Leistungsheterogenität“ einer Gesamtschule zu sichern. Die Beachtung der Leistungsheterogenität bei der Schulaufnahme diene dem Ziel, dass eine im Allgemeinen für die Führung der gymnasialen Oberstufe ausreichende Zahl von leis­tungsstärkeren Schülern aufgenommen werde, bei denen zu erwarten sei, dass sie die höheren Abschlüsse der Sekundarstufe I erreichen würden; sie ermögliche zum anderen, dass auch eine angemessene Zahl leistungsschwächerer Schüler berücksichtigt werde, für die zumindest die sonstigen Abschlüsse der Gesamtschule erreichbar seien. Neue Gesamtschulen würden, so Landrock weiter in seiner Zusammenfassung der Bezirksregierungseinschätzung, keine Ganztagsbetriebsbewilligung erhalten, weil die Landesregierung beim Ganztagsangeboteausbau andere Schulformen priorisiere: Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien. Landrock erl
äuterte weiter, dass nach Ansicht der Bezirksregierung die Auswirkungen einer Gesamtschule auf eine bereits am Ort vorhandene Gymnasialoberstufe untersucht und dargelegt werden müssten. Weitere darstellungspflichtige Sachverhalte seien die Angabe des Ortes einer Gesamtschule sowie eine Demogra­fie­entwicklungsprognose. Zu guter Letzt wies Fachgruppenleiter Klaus Landrock darauf hin, dass an einer Elternbefragung hinsichtlich einer Lagenser Gesamtschule nur Lagenser Eltern mit Lagenser Kindern der entsprechenden Geburtsjahrgänge beteiligen könnten.

FWG: „Scheinantrag?“
Für Befremden bzw. Entrüs­tung seitens einiger Ausschussmitglieder - Titus Donhauser (Grüne), Uwe Pohl (CDU), Martina Hannen (FDP) - sorgte ein von Ute Kroos (FWG) vorgetragener Antrag der Freien Wähler. Beantragt wurde, „dass die Verwaltung unverzüglich die erforderlichen Schritte zur Elternbefragung / Votum und Planung einer Gesamtschule umsetzt. Und dass die Ausschussmitglieder über diesen Antrag (…) heute ebenfalls mit abstimmen.“ Unverzüglich müsse deshalb abgestimmt werden, so der Tenor des Antrags, weil nicht auszuschließen sei, dass es sich beim CDU-FDP-Grüne-Antrag, eine Gesamtschul-Elternbefragung zu initiieren, um einen „Schein-Antrag“ handele.
Im Antragstext heißt es: „Wenn (…) der gemeinsame Antrag der Koalition tatsächlich die Errichtung einer Gesamtschule als Basis hatte und nicht als „Scheinantrag zur Regierungs-Mehrheitsbildung“ diente, eben in der Hoffnung von den Fraktionen schwarz/gelb, dass eine bevorstehende Haushaltssicherung diesen ohnehin nicht mehr realisieren lässt, muss jetzt gehandelt werden.“ Und: „Eine Verschleppung der Aktivitäten hätte unseres Erachtens nach zwangsläufig zur Folge, dass bei einer Haushaltssicherung - selbst wenn diese jetzt noch abgewehrt und erst im Jahre 2011 eintreten würde - derartige Planungen mindestens für die nächsten 4 bis 5 Jahre auf Eis gelegt würden.“ Und außerdem: „Wir fordern die Verwaltung aus diesem Grund auf, unmittelbar nach der Sitzung des Schulausschusses die notwendigen Schritte einzuleiten und entsprechende Weisungen zu erteilen. Es sei denn, die Verwaltung würde uns und den Bürgern schriftlich garantieren, dass auch ein verzögerter Planungsanlauf und eine eintrete
nde Haushaltssicherung sich nicht negativ auf dieses Vorhaben auswirken würden.“
Der Antrag der FWG wurde abgelehnt und die Verwaltung gab der FWG nicht die eingeforderte schriftliche Garantie.

„Unterstellung“
Zuvor hatte Schulausschussvorsitzende Martina Hannen „das Vokabular“ des FWG-Antrags als „befremdlich“ bezeichnet. Ihr sei vollkommen rätselhaft, wie man auf den Gedanken einer „Verschleppung der Aktivitäten“ kommen könne. Titus Donhauser bewertete den Antrag als „Unterstellung“, gegen die er sich verwehre. Bei der Dis­kussion um die Möglichkeiten einer Gesamtschule gehe es „um die Interessen der Kinder und ihrer Eltern“. Diese interessengeleitete Auseinandersetzung mit dem Thema sei für ihn in den FWG-Formulierungen nicht erkennbar. Für die CDU sagte Uwe Pohl: „Selbstverständlich stehen wir hinter unserem Antrag.“ Dennoch besäßen auch andere Schulen und Schulformen ihre Existenzberechtigung und deren pädagogisch-didaktisches Vermögen dürfe im Zuge einer Gesamtschuldiskussion nicht vergessen werden.

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